01.12.2021
Corona-Regeln Update Dezember 2021
Liebe Tennisspielerinnen, liebe Tennisspieler!
Wir haben leider die Corona-Warnstufe 2 erreicht !
Das heißt: Die Nutzer der Tennisanlage (Halle, Clubraum und Sanitäranlagen ) müssen ab 1. Dezember 2021 die 2 G plus Regel erfüllen.
Geimpft / Genesen + Test
Seit dem 4.12.2021 benötigen Spieler, die die dritte Impfung erhalten haben, keinen Test mehr, als Nachweis ist der Impfnachweis mitzuführen.
Wir bitten um Euer Verständnis!
Ihr müsst jetzt für den jeweiligen Spieltag einen aktuellen Test in der Apotheke oder Testzentrum machen lassen.
Das Testergebnis muss zum Tennisspiel mit gebracht werden. Das Testergebnis ist in ein Nachweisformular (liegt aus) einzutragen und in den Briefkasten zu legen.
Alternativ haben Sie jetzt auch die Möglichkeit einen Selbsttest unter Aufsicht auf der Tennisanlage zu machen. Aufsichtsführende Personen können die Abonnenten oder die Stellvertreter sein. Das Testergebnis muss in das Nachweisformular (siehe oben) eingetragen und in den Briefkasten gelegt werden.
Auch muss eine FFP- 2 Maske (außer beim Spielen) in der Tennisanlage getragen werden.
Dies geht klarstellend aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung § 8b hervor, die am 24. November in Kraft getreten ist.
Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen
Bei Nichtbeachtung der Regeln muss die betroffene Person von der Nutzung der Tennisanlage ausgeschlossen werden.
Für Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gilt die obige Regelung nicht!
Der Vorstand
Text: MaBauken